Abwesenheitsmeldung
Die Teilnahme an den Übungen ist obligatorisch. Das Übungsprogramm gilt als Aufgebot. Als Entschuldigungsgründe gelten:
Krankheit, Unfall, Militärdienst, Zivilschutzdienst, dringende Ortsabwesenheit und Todesfall in der Familie.
Entschuldigungen sind vor jeder Uebung schriftlich (Aufgebotskarte) in den Briefkasten beim FW-Magazin einzuwerfen oder bis 18h00 per Internet zu melden. Mündliche Entschuldigungen werden nicht akzeptiert.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird eine Busse von Fr. 50.-- pro Uebung verhängt. Im Wiederholungsfalle innert Jahresfrist kann gem. § 19 des Feuerwehrreglementes höchstens der 4-fache Uebungssold, mind. aber eine Busse von Fr. 50.-- verlangt werden. Die Busse wird mit der Soldauszahlung an der Schlussübung verrechnet.